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1476,-€
(monatl.  123,- €)
1968,-€
(monatl.  164,- €)
888,-€
(monatl.  74,- €)
666,-€
(monatl.  55,50 €)



Freiwillige Leistungsprüfung 
Die Gebühr dafür berechnet sich aus den anfallenden Mietkosten für den Prüfungsraum, anfallenden Fahrkosten und der Bezahlung des Prüfungskomitees, der Teilnehmerzahl der Prüflinge sowie den anfallenden Verwaltungsaufwand.


Musiktherapie 
Musiktherapie ist eine in der Regel zeitlich begrenzte Förderung bei Entwicklungsverzögerungen, bzw. ein gezieltes Unterstützungs- und Stabilisierungsangebot in Krisensituationen. Es richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche, die in Bezug auf Wahrnehmung, Sprache, Ausdruck, Kommunikation und Interaktion in familiär/ schulischen Kontexten emotionale und strukturelle Unterstützung benötigen. 


Einzeltherapie                                                
(wöchentl. 45min)
Einzeltherapie
(wöchentl. 60min)
Gruppentherapie (2-4 Personen)
(wöchentl. 45min)
Gruppentherapie (ab 5 Personen)
(wöchentl. 45min)

In der Regel erfolgt eine Kostenübernahme der Musiktherapie nur in Ausnahmen seitens der Krankenkassen. Doch es gibt ggf. die Möglichkeit, von anderen sozialen Trägern eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gern stehen wir Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite. 

 

Alle Jahresgebühren sind berechnet auf der Grundlage von 38 Jahreswochenstunden!

 

Sollte das aktuelle Schuljahr mehr als die zur Berechnungsgrundlage festgelegten 38 Jahreswochenstunde aufweisen, besteht die Möglichkeit diese zusätzlichen Unterrichtseinheiten über eine separate Vereinbarung mit einem, dem Unterrichtsvertrag entsprechendem Entgelt und in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer in Anspruch zu nehmen. 

 

Ermäßigungen:

 

Werden von Mitgliedern einer Familie mehr als 4 Hauptfächer belegt und voll
bezahlt, so kann für jedes weitere Hauptfach eine Ermäßigung von 25 % gewährt werden. Lehrer und engagierte Vereinsmitglieder dieser Musik- und Kunstschule, sowie deren Kinder und Lebenspartner (in eheähnlicher Gemeinschaft), erhalten bei halbjährlich neu zu stellendem Antrag 10% Ermäßigung auf alle Fächer.

 

Bei Zahlungsverzug gilt grundsätzlich:

 

Für den Fall einer nicht ausreichenden Deckung des Kontos entstehen der Niederlausitzer Musik- und Kunstschule e.V. Bankrücklastgebühren. Diese Gebühren sind der Niederlausitzer Musik- und Kunstschule e.V. zu erstatten.  Gleiches gilt bei einem unberechtigten Widerruf bereits eingezogener Entgelte. Darüber hinaus werden bei verspäteter Zahlung des fälligen Entgeltes Kosten in Höhe von  2,50 € je Mahnung zur Zahlung fällig. 

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Stand 01 März 2022

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